Ein Umzug an einem Sonn- oder Feiertag zu planen, bietet sich an, denn man spart Urlaubstage, die Helfer haben Zeit und man kann die Brückentage bequem nutzen, um nicht in Eile alles an einem Wochentag bewältigen zu müssen.
Doch hier gibt es strenge gesetzliche Vorschriften, die bei Nicht-Einhalt zu Bußgeldern führen können. Wer einen Umzug an Sonn- oder Feiertagen plant, sollte am besten ein Umzugsunternehmen beauftragen. Das Beauftragen einer professionellen Umzugsfirma in der Nähe kann für eine enorme Entlastung sorgen. Sie kennen die Regelungen und wissen, woran sie sich an Sonn- und Feiertagen zu halten haben.
Was es bei Umzügen an Sonn- und Feiertagen zu beachten gilt, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
Kann man an einem Sonntag oder Feiertag umziehen?
Umzüge sonntags und an Feiertagen sind grundsätzlich nicht verboten, jedoch gelten bestimmte gesetzliche Vorschriften. Das Feiertagsgesetz tritt hier in Kraft und beschreibt, was erlaubt ist und was nicht. Laut dem Feiertagsgesetz dürfen sogenannte aufschiebbare Tätigkeiten, die man auch an einem Wochentag ausführen kann, an Sonn- und Feiertagen nicht vorgenommen werden.
Ein Umzug zählt laut des Gesetzes in den meisten Fällen jedoch zu unaufschiebbaren Tätigkeiten, welche an Sonn- und Feiertagen unter bestimmten Bedingungen ausgeführt werden dürfen.
Sonntags umziehen – was gilt?
Lediglich Kleintransporter ohne Anhänger dürfen den Umzug ausführen, sonst kann man mit einem Bußgeld von 120 Euro rechnen. Das Umzugsfahrzeug darf maximal 7,5 Tonnen wiegen, ansonsten gilt ein Fahrverbot von 0:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
Man muss ebenfalls das Bundes-Immissionsschutzgesetz beachten, das an Sonn- und Feiertagen gilt und eine Reduzierung von Lärm anstrebt. Das bedeutet, dass man handwerkliche Arbeiten, die viel Lärm verursachen, vermeiden muss. Dies ist gewöhnlich auch im Mietvertrag vermerkt. An Sonn- und Feiertagen gilt außerdem den ganzen Tag Hausruhe. Es lohnt sich, einen Blick auf die Hausordnung zu werfen, um zu sehen, ob noch weitere Regelungen zu beachten sind.
Man sollte sich auch frühzeitig an die jeweilige örtliche Verwaltung wenden, um den Straßenabschnitt vor dem Gebäude am Umzugstag mit Schildern abzusperren, was das Packen und Auspacken erheblich beschleunigt.
Umzug am Feiertag – diese Bedingungen gelten
Es gilt zu erwähnen, dass sich die Feiertagsgesetze von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, und man sollte sich schon vor dem Umzug mit ihnen vertraut machen. An den “stillen Feiertagen”, wie Totensonntag oder Karfreitag gelten bundesweit jedoch nahezu dieselben Regelungen und ein generelles Umzugsverbot tritt in Kraft.
Auch an Feiertagen ist es wichtig, sich frühzeitig um die Halteverbotszone für den Umzugstag zu kümmern. Diese muss durch die örtliche Verwaltung genehmigt werden und man sollte ausreichend Zeit einplanen.
Ansonsten fallen dieselben Vorschriften wie an einem Sonntag an: Ruhezeiten, Fahrverbote für Lastwagen über 7,5 Tonnen und das Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen beachtet werden.
Was gibt es noch zu beachten?
Ist der Umzug für einen Sonn- oder Feiertag geplant, ist es wichtig, das Umzugsunternehmen frühzeitig zu buchen, da diese Tage beliebt und häufig schon lange im Voraus ausgebucht sind.
Auch auf die Nachbarn sollte man Rücksicht nehmen und sie am besten schon eine Woche im Voraus über deinen Umzug informieren. Ein Umzug lässt sich schließlich nicht ganz geräuschlos durchführen und man möchte es sich ja nicht gleich mit den neuen Nachbarn verderben.